FORDERUNGSEINZUG

In der Praxis geraten Unternehmer, Geschäftsführer, Manager und Vermögensbetreuer immer häufiger in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen und werden persönlich haftbar gemacht. Wir vertreten Sie mit unserer ganzen wirtschaftsrechtlichen Kompetenz und praktischen Erfahrung.

Finanzämter und Sozialversicherungsträger machen staatliche Ansprüche auf Abführung von Steuern (z.B. Lohnsteuer) und Sozialabgaben immer häufiger auch persönlich gegen in der Verantwortung stehende Unternehmer, Geschäftsführer, Vorstand, Manager oder andere Vermögensbetreuer geltend.

Regelmäßig einher geht damit die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren durch die Verfolgungsbehörden wie der Staatsanwaltschaften, auch unter Zuhilfenahme des Zoll, und der Steuerfahndungsämter wie dem Finanzamt für Fahndung und Strafsachen. Aus Pflichtverletzungen wird nicht selten auch der Vorwurf der Untreue abgeleitet.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung und Verteidigung bei steuer- wie wirtschaftsstrafrechtlichen Ermittlungen und unterstützen Sie und Ihren Steuerberater. 



Ansprechpartner:

Dr. Sebastian Sandhaus LL.M.   
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Tel.  +49 591 800 37-22 

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